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Der Besuch der Berufsschule kann wöchentlich oder nach Unterrichtsblöcken erfolgen.
Zum Berufsschulbesuch, zu dem Sie als Auszubildender oder Lehrling verpflichtet sind, meldet Sie Ihr Ausbilder
bzw. der Lehrbetrieb nach Abschluss eines Lehrvertrages mit Ihnen an. Der Abschluss der Berufsschule sieht
keine Abschlussprüfung vor (wohl aber der Abschluss der Lehrausbildung!!!). Ihr erfolgreicher Besuch befähigt
Sie zum Eintritt in weiterführende Bildungsgänge (z.B. Klasse 12 der Fachoberschule oder einschlägige
Fachschulen).
Nach § 41 BbS-VO von 2004 ist es möglich, mit dem
Berufsschulabschluss den Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss
und auch den erweiterten Realschulabschluss zu erwerben.
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